Verkehrsinformationen

Allgemeine Informationen

Um die Einschränkungen für die Anwohner möglichst gering zu halten, wird die Baumaßnahme teilweise unter Einbahnstraßenregelung, zum Teil unter halbseitiger Sperrung sowie unter Vollsperrung ausgeführt.
Für Anlieger werden Zufahrtsmöglichkeiten bis zur Baustelle geschaffen.
Die Zufahrten zu den Parkplätzen und Garagen bleiben, solange es der Baufortgang erlaubt, erreichbar. Wenn der Kanalbau direkt vor den Zufahrten betrieben wird, können die Grundstücke nicht angefahren werden. Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke für Anwohner sowie die Erreichbarkeit für Rettungskräfte und Feuerwehrfahrzeuge wird jedoch durchgehend gewährleistet.

Doppelstartbaugrube: Einmündung Wallersheimer Weg

Im Bereich der Doppelstartbaugrube an dieser Einmündung wird der Verkehr an der innerhalb der westlichen Rechtsabbiegerspur gelegenen Baugrube vorbeigeführt. Der westliche Gehweg wird im Baustellenbereich gesperrt. Die Fußgänger werden über den östlichen Gehweg an der Baustelle vorbeigeführt.

Zielbaugrube 2: Einmündung "Am Fanzosenfriedhof"

Im Bereich dieser Baugrube wird der Verkehr einspurig an der am westlichen Straßenrand gelegenen Baugrube vorbeigeführt. Auf die Anordnung einer Ampel in diesem Bereich wird verzichtet und es wird eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Herberichstraße/Rheinkaserne/Andernacher Straße eingerichtet. Aufgrund der Ausbildung als Zielbaugrube wird die Baugrube über einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum betrieben und nach dem Bergen der Vortriebsmaschine wieder verfüllt und provisorisch befestigt. Erst mit der Errichtung des dazugehörigen Schachtbauwerkes und der Inbetriebnahme des neuen Kanalsystems wird die Baugrube wieder geöffnet und die Verkehrssicherung erneut eingerichtet.
Der westliche Gehweg muss im Baustellenbereich gesperrt werden. Für die Sicherung des querenden Fußgängerverkehrs wird eine rein bedarfsgesteuerte Ampel installiert.

   

Doppelzielbaugrube: Einfahrt Rheinkaserne

An der Zielbaugrube in Bereich der Einfahrt zur Rheinkaserne wird der Verkehr an der am westlichen Straßenrand gelegenen Baugrube vorbeigeführt. Dazu wird eine bauzeitliche provisorische Umfahrung auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Zaunanlage der Rheinkaserne erstellt. Der östliche Gehweg entlang der Zaunanlage wird bauzeitlich gesperrt. Fußgänger können weiterhin den westlichen Gehweg entlang der Zaunanlage des Güterbahnhof Lützel verwenden.

Zielbaugrube 1: Kreuzung Brenderweg/Gartenstraße

Innerhalb der Gartenstraße sind für die Zielbaugrube des Rohrvortriebs und der anschließenden Verlegung des Mischwasserkanals sowie der Entlastungshaltung in offener Bauweise zwei Verkehrsphasen erforderlich, wobei wir uns bereits in der zweiten Verkehrsphase befinden.

1. Verkehrsphase
Für die Kanalbauarbeiten wird der Verkehr in der Gartenstraße in Richtung Norden einspurig an der innerhalb der Abfahrt von der Balduinbrücke auf die Gartenstraße gelegene Baugrube für das Entlastungsbauwerk vorbeigeführt. Eine Einfahrt in die Gartenstraße in südliche Richtung ist dann nicht mehr möglich. Eine alternative Route  wird ausgeschildert. Der von Süden kommende Verkehr aus Richtung Neuendorfer Straße kann in dieser Bauphase weiterhin die Gartenstraße Richtung Norden nutzen. Der westliche Gehweg in der Gartenstraße wird für die Bauzeit gesperrt. Fußgänger werden über die bestehende Ampel im Kreuzungsbereich auf den östlichen Gehweg geführt.

2. Verkehrsphase
Für die Herstellung der Kanäle in offener Bauweise bleiben die Verkehrsregelungen im Wesentlichen wie für die Herstellung des Rohrvortriebs bzw. des Entlastungsbauwerkes bestehen. In dieser Phase muss jedoch die Gartenstraße zwischen der Neuendorfer Straße im Süden und der Kreuzung Balduinbrücke / Andernacher Straße im Norden komplett gesperrt werden. Als alternative Route wird die im Osten der Baugruben gelegene Straßburger Straße und die Neuendorfer Straße genutzt. Der östliche Gehweg kann weiterhin genutzt werden.