Markierungsarbeiten an der Moselweinstraße (B416) zwischen Metternich und Güls führen zu erneuerter Vollsperrung
In der Zeit von Ende Juni bis Mitte Juli wurde die Moselweinstraße/Bundesstraße 416 zwischen Metternich und Güls im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz erneuert. Aus zeitlichen Gründen war es nicht möglich, die Markierungsarbeiten im Zuge der ersten Vollsperrung durchzuführen. Diese Arbeiten werden nunmehr im Rahmen einer zweiten Vollsperrung durchgeführt. Von Montag, 3. August, bis einschließlich Freitag, 7. August, betrifft die Sperrung den Bereich von der Eisenbahnbrücke in Güls bis zur Kreuzung „An der Fähre“.
Vom 3. bis 5. August werden die Vormarkierungsarbeiten durchgeführt. Im Anschluss folgen am 6. und 7. August die Markierungen und die Piktogramme mit Kaltplastik. Die Freigabe für den motorisierten Verkehr und Fahrradfahrer ist im Laufe des 7. Augusts vorgesehen.
Die Vollsperrung der Bundesstraße ist aufgrund der notwendigen Markierungsarbeiten und zu Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer unvermeidbar. Die ausgeschilderten Umleitungsstrecken sind großräumig eingerichtet und unbedingt zu nutzen.
Umleitung für Pkw:
Für den Pkw-Verkehr aus südlicher Richtung (Kobern-Gondorf) kommend, erfolgt die Umleitung in Winningen auf die Landesstraße 125 in Richtung Güterverkehrszentrum (GVZ). Am Kreisel des GVZ verläuft die Umleitung weiter über die Landesstraße 52 in Richtung Bundeswehrzentralkrankenhaus (BWZK). Am Ende der L52 geht es anschließend weiter in Richtung BWZK und nach Metternich.
In der Gegenrichtung wird der Verkehr aus Richtung Moselweiß kommend und über die Kurt-Schumacher-Brücke fahrend zunächst auf die Bundesstraße 416 in Richtung Mayen und Bonn umgeleitet. Im weiteren Verlauf verlässt die Umleitung die B416 auf die L52/Rübenacher Straße in Richtung BWZK. Am Krankenhaus vorbei wird der Verkehr über die Aachener Straße beziehungsweise die Rübenacher Straße in Richtung GVZ und Polch auf die L52 weitergeleitet. Am Kreisel des GVZ erfolgt die weitere Umleitung in Richtung Winningen und dem Koblenzer Stadtteil Güls.
Gülser Anlieger können im Verlauf auf die Kreisstraße 5/Am Mühlbach abbiegen. Für den übrigen Verkehr erfolgt die Weiterfahrt auf der L125 nach Winningen und anschließend wieder auf die B416.
Die Anliegerzufahrt für die Gewerbetreibenden sowie alle Anwohnenden wird während der Bauzeit gewährleistet.
Umleitung für Lkw:
Für den Lkw-Verkehr aus südlicher Richtung über die Bundesstraße 416 sowie von der Bundesstraße 49 kommend erfolgt die Umleitung bereits bei Kobern-Gondorf. Dort wird der Verkehr in den Ortskern umgeleitet und anschließend auf die Landesstraße 117 geführt. Im Verlauf der L117 wird die L52 erreicht, auf die weiter in Richtung Koblenz und Industriepark A 61 umgeleitet wird. Der L52 wird bis zur Kreuzung mit der Aachener Straße gefolgt. Von dort geht es weiter in Richtung BWZK und nach Metternich.
In der Gegenrichtung wird der Verkehr aus Richtung Moselweiß kommend und über die Kurt-Schumacher-Brücke fahrend zunächst auf die B416 in Richtung Mayen und Bonn umgeleitet. Im weiteren Verlauf verlässt die Umleitung die B416 auf die L52/Rübenacher Straße in Richtung BWZK. Am Krankenhaus vorbei wird der Verkehr über die Aachener Straße beziehungsweise die Rübenacher Straße in Richtung GVZ und Polch auf die L52 weitergeleitet. Der L52 wird bis zur Kreuzung mit der L117 gefolgt. Dort erfolgt die Abfahrt in Richtung Kobern-Gondorf. Im Ort wird der Verkehr anschließend weiter auf die B416 geleitet.
Umleitung für Radverkehr:
Der Radverkehr wird aus Richtung Güls kommend über die Eisenbahnbrücke nach Moselweiß umgeleitet. Im weiteren Verlauf erfolgt die Streckenführung über die Kurt-Schumacher-Brücke und anschließend in die Straße „An der Fähre“. In der Gegenrichtung wird der Radverkehr von der Straße „An der Fähre“ zunächst auf die Winninger Straße in Richtung Kurt-Schumacher-Brücke umgeleitet. Anschließend erfolgt die Führung über die Straße „Moselufer“ und danach über die Eisenbahnbrücke. Von dort verteilt sich der Verkehr auf die B416 beziehungsweise die Gulisastraße.
Anpassungen im Busverkehr der koveb:
Die Linien 3/13 fahren ab der Haltestelle „Kurt-Schumacher-Brücke“ ohne Halt über die Rübenacher Straße zur Haltestelle „Wahlweg“, ab dort weiter über die L52, L125 und K5 (Am Mühlbach) nach Güls.
Linien 3 und N3:
Die Linien 3 und N3 Richtung Güls bedienen ab der Haltestelle „Güls Kapelle“ die Haltestellen bis zur Haltestelle „Moselbrücke/Café Hahn“, fahren dann über die B416 zum Busparkplatz und enden dort.
Die Linien 3 und N3 Richtung Zentrum starten an der Haltestelle Busparkplatz, fahren über die B416 zur Ersatzhaltestelle „Moselbrücke/Café Hahn“ in der Teichstraße, ab dort werden alle Haltestellen bis „Güls Kapelle“ angedient. Es folgt die Umleitungsstrecke analog zur Hinfahrt, bis zur Haltestelle „Uni/Metternich“.
Linie 13:
Die Linie 13 in Richtung Bisholder fährt dieselbe Umleitungsstrecke, beginnt dann jedoch in Güls mit der Haltestelle „Güls/Friedhof“, fährt weiter über den regulären Linienweg zur Haltestelle „Keltenring“ bis nach Bisholder. Der Rückweg erfolgt analog zur Hinfahrt.
Folgende Haltestellen entfallen bzw. werden verlegt:
Die Haltestellen „Fährhaus“, „In der Laach“, „Überm Rath“, „Laubenhof“ und „Busparkplatz“ werden nicht angefahren.
Die Haltestelle „Uni/Winninger Straße Steig A“ wird an die Haltestelle „Uni/Winninger Straße Steig B“ verlegt.
Aufgrund der längeren Fahrstrecken von bzw. nach Güls ergeben sich geänderte Ankunfts- und Abfahrtszeiten. Bitte beachten Sie hierzu unsere Baustellenpläne.
Der Kommunale Servicebetrieb bitte Verkehrsteilnehmende um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen sowie um die konsequente Beachtung der Sperrung und der Verkehrsführung. Das Befahren des gesperrten Streckenabschnitts ist nicht zulässig und kann zu erheblichen Gefährdungen sowie
Behinderungen des Baustellenbetriebs führen. Durch die Einhaltung der Umleitung leisten alle Verkehrsteilnehmenden einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und zügigen Ablauf der Markierungsarbeiten.
Aufgrund der Bedeutsamkeit der Straße werden die Arbeiten in der Ferienzeit ausgeführt. Während der gesamten Bauzeit muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

