TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL "Brückenführung Pfaffendorfer Brücke"

Ablauf
Das Gewinnspiel „Brückenführung Pfaffendorfer Brücke" wird von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung Koblenz veranstaltet und findet im Zeitraum von Freitag, 20. Juni, 7.30 Uhr, bis Sonntag, 22. Juni, 23.59 Uhr, statt. Verlost werden sind 20x2-Teilnehmerplätze für eine exklusive Besucherführung über die Baustelle an der Pfaffendorfer Brücke am Samstag, 28. Juni, 15 Uhr.
Teilnahme
Jede Person, die an dem Gewinnspiel teilnehmen möchte, muss dem Instagram-Account „koblenz_baut“, mit einem Screenshot nachweisen, dass sie oder er der Instagram-Seite folgt und den Screenshot samt Kontaktdaten an die E-Mail-Adresse koblenzbaut@stadt.koblenz.de senden.
Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind deren Lebenspartner und Angehörige in häuslicher Gemeinschaft.
Gewinnbekanntgabe
Die Gewinner werden nach Gewinnspiel-Ende per Zufallsgenerator ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail informiert. Die Adressdaten der Gewinner, die diese bei ihrer Gewinnspielteilnahme per E-Mail zugesendet haben, werden nur zur Authentifizierung am 28. Juni vor Ort genutzt und anschließend gelöscht. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
Abstandserklärung für Facebook/Instagram
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Den Teilnehmern entstehen gegenüber Instagram keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder durch einen Gewinn bei dem Gewinnspiel. Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmer sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Instagram zu richten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.